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Meter-Convention aktualisiert: neue Kundmachung BGBl. III Nr. 121/2026 über Geltungsbereich ergänzt

Der österreichische Registereintrag zur Internationalen Meter-Convention von 1875 (BGBl. Nr. 20/1876) wurde um eine neue Kundmachung über den Geltungsbereich (BGBl. III Nr. 121/2026) ergänzt, die eine Änderung im Kreis der Vertragsstaaten dokumentiert. Gleichzeitig wurden Metadaten und URLs aktualisiert; als Datum der letzten Aktualisierung gilt der 14. Oktober 2026.

Offizielle Fundstelle
RGBl. Nr. 20/1876 ↗

Was sich geändert hat

In der Änderungshistorie erscheint nun BGBl. III Nr. 121/2026 (K – Geltungsbereich Ü), eine Kundmachung über eine Änderung im Kreis der Vertragsstaaten der Convention. Die Quell-URLs wurden aktualisiert (Wegfall von 'www.'; konsolidierter URL nun auf ogd.ris.bka.gv.at), eine Sachgebietsklassifikation und ein Zusammenfassungsfeld wurden hinzugefügt, und der vollständige Vertragstext wurde aus diesem Datensatz entfernt. Die Convention selbst bleibt in Kraft.

Wer ist betroffen

Die Internationale Meter-Convention regelt die internationale Zusammenarbeit bei Maß- und Gewichtsnormen und ist hauptsächlich für Vertragsstaaten, Eichbehörden und technische Gremien relevant. Für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich ergeben sich keine neuen Pflichten.

Worauf zu achten ist

Wer die aktuelle Liste der Vertragsstaaten der Meter-Convention benötigt, sollte BGBl. III Nr. 121/2026 direkt einsehen. Der Vertragstext ist weiterhin über die aktualisierte Quell-URL bei ris.bka.gv.at abrufbar.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.