Staatsbürgerschaftsgesetz geändert: Altersdiagnose per Röntgen und Flüchtlingsbegriff aktualisiert, 12. Juni 2026
Das Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (BGBl. I Nr. 39/2026) ändert das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 mit Wirkung vom 12. Juni 2026. Neu sind eine medizinische Altersdiagnose inklusive Röntgenuntersuchung für Fremde, die Minderjährigkeit behaupten, eine aktualisierte Flüchtlingsterminologie nach EU-Recht, der Wegfall eines Fristunterbrechungsgrundes und erweiterte Regelungen für eingetragene Partner.