Neue Verordnung zur Finanzierung von Inspektionskosten durch Abschlussprüfer
Österreich hat eine neue Verordnung erlassen, die regelt, wie Abschlussprüfer (Wirtschaftstreuhänder) die Kosten für Inspektionen durch die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) finanzieren müssen. Die Verordnung tritt am 15. August 2026 in Kraft.