Bundesheer-Gehalts- und Zulagenansprüche (aufgehoben 31. Juli 2027)
Diese Verordnung regelte ab 1. Juli 2026 monatliche Gehälter, Dienstgradzulagen, Freiwilligenprämien und weitere finanzielle Ansprüche für Angehörige der österreichischen Streitkräfte (Rekruten, Unteroffiziere, Offiziere und Freiwillige). Die Verordnung wurde am 31. Juli 2027 aufgehoben.