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Saudi-Arabien tritt dem Madrider Markenabkommen bei; Vertragsstaatenliste aktualisiert (BGBl. III Nr. 115/2026)

Österreich hat eine Geltungsbereichskundmachung veröffentlicht, die den Beitritt Saudi-Arabiens zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (Stockholmer Fassung) bestätigt. Markeninhaber können Saudi-Arabien ab sofort im Rahmen des Madrider Systems als Schutzland benennen.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 400/1973

Was sich geändert hat

Saudi-Arabien wurde in die Vertragsstaat-Liste des Madrider Abkommens aufgenommen (BGBl. III Nr. 115/2026 – Geltungsbereich Protokoll). Das Vereinigte Königreich erhielt ebenfalls einen neuen Geltungsbereichseintrag. Einige Artikel wurden im Dokument redaktionell umsortiert, ohne inhaltliche Änderungen.

Wer ist betroffen

Unternehmen und Privatpersonen, die über das Madrider System (WIPO) mit einer einzigen internationalen Anmeldung Markenschutz in mehreren Ländern beantragen. Sie können Saudi-Arabien nun als Schutzland benennen.

Worauf zu achten ist

Wer Markenschutz in Saudi-Arabien anstrebt, kann dieses Land nun in einer internationalen Anmeldung angeben. Für aktuelle Gebühren und Prüffristen empfiehlt sich die Beratung durch einen Markenanwalt.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.