Saudi-Arabien tritt dem Madrider Markenabkommen bei; Vertragsstaatenliste aktualisiert (BGBl. III Nr. 115/2026)
Österreich hat eine Geltungsbereichskundmachung veröffentlicht, die den Beitritt Saudi-Arabiens zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (Stockholmer Fassung) bestätigt. Markeninhaber können Saudi-Arabien ab sofort im Rahmen des Madrider Systems als Schutzland benennen.
Was sich geändert hat
Saudi-Arabien wurde in die Vertragsstaat-Liste des Madrider Abkommens aufgenommen (BGBl. III Nr. 115/2026 – Geltungsbereich Protokoll). Das Vereinigte Königreich erhielt ebenfalls einen neuen Geltungsbereichseintrag. Einige Artikel wurden im Dokument redaktionell umsortiert, ohne inhaltliche Änderungen.
Wer ist betroffen
Unternehmen und Privatpersonen, die über das Madrider System (WIPO) mit einer einzigen internationalen Anmeldung Markenschutz in mehreren Ländern beantragen. Sie können Saudi-Arabien nun als Schutzland benennen.
Worauf zu achten ist
Wer Markenschutz in Saudi-Arabien anstrebt, kann dieses Land nun in einer internationalen Anmeldung angeben. Für aktuelle Gebühren und Prüffristen empfiehlt sich die Beratung durch einen Markenanwalt.