Lehrlingseinkommen für Sportadministratoren auf €828–€1.450 monatlich erhöht
Das österreichische Bundeseinigungsamt hat neue Mindestlöhne für Lehrlinge im Lehrberuf Sportadministrator/in ab 1. Oktober 2026 festgesetzt, da kein Kollektivvertrag für diese Branche gilt. Die Sätze gelten für alle Lehrlinge und Lehrberechtigten österreichweit.
Was sich geändert hat
Das Bundeseinigungsamt erließ eine verbindliche Lohnordnung und setzte das monatliche Lehrlingseinkommen für Sportadministratoren auf €828,40 (1. Lehrjahr), €1.044,70 (2. Lehrjahr) und €1.450,10 (3. Lehrjahr) fest. Dies ist die erste solche Verordnung für diesen Lehrberuf, da derzeit kein Kollektivvertrag für den Sektor existiert.
Wer ist betroffen
Lehrlinge im Lehrberuf Sportadministrator/in in Österreich und ihre Lehrberechtigten müssen diese Sätze einhalten. Die Regelung gilt österreichweit.
Worauf zu achten ist
Lehrberechtigte müssen den festgesetzten Mindestlohn monatlich zahlen. Lehrlinge erhalten zusätzlich einen Urlaubszuschuss in Höhe eines Monatseinkommens (bis 30. Juni oder beim Antritt längeren Urlaubs) und eine Weihnachtsremuneration in gleicher Höhe (bis 30. November). Lehrlinge, die während des Jahres ein- oder austreten, erhalten den aliquoten Anteil beider Zahlungen. Bei Überstunden für Lehrlinge ab 18 Jahren ist ggf. der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben (24. November 2025) heranzuziehen, falls kein branchenspezifischer Facharbeiterlohn existiert.