Richterdienstgesetz (RDG) — keine inhaltlichen Änderungen in dieser Aktualisierung
Dies ist eine redaktionelle Aktualisierung des österreichischen Richterdienstgesetzes von 1961. Keine Änderungen an Rechten, Pflichten, Gehältern oder Ernennungsregeln von Richtern.
Was sich geändert hat
Diese Aktualisierung erneuert den kanonischen Text des Richterdienstgesetzes (RDG), des Bundesgesetzes über das Dienstverhältnis der Richter und Richteramtsanwärter in Österreich. Im Diff sind keine inhaltlichen Novellen des Gesetzes selbst verzeichnet.
Wer ist betroffen
Richter, Richteramtsanwärter und die Gerichtsverwaltung. Es ist keine Maßnahme erforderlich; dies ist eine routinemäßige Wartung des amtlichen Textes.
Worauf zu achten ist
Falls Sie Richter oder Richteramtsanwärter sind, konsultieren Sie den aktuellen konsolidierten Text (Geltende Fassung) für die neuesten Regeln zu Dienstverhältnissen, Gehältern, Beförderung und Disziplin. Diese Aktualisierung signalisiert keine Änderung dieser Regeln.