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Richterdienstgesetz (RDG) — keine inhaltlichen Änderungen in dieser Aktualisierung

Dies ist eine redaktionelle Aktualisierung des österreichischen Richterdienstgesetzes von 1961. Keine Änderungen an Rechten, Pflichten, Gehältern oder Ernennungsregeln von Richtern.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 305/1961

Was sich geändert hat

Diese Aktualisierung erneuert den kanonischen Text des Richterdienstgesetzes (RDG), des Bundesgesetzes über das Dienstverhältnis der Richter und Richteramtsanwärter in Österreich. Im Diff sind keine inhaltlichen Novellen des Gesetzes selbst verzeichnet.

Wer ist betroffen

Richter, Richteramtsanwärter und die Gerichtsverwaltung. Es ist keine Maßnahme erforderlich; dies ist eine routinemäßige Wartung des amtlichen Textes.

Worauf zu achten ist

Falls Sie Richter oder Richteramtsanwärter sind, konsultieren Sie den aktuellen konsolidierten Text (Geltende Fassung) für die neuesten Regeln zu Dienstverhältnissen, Gehältern, Beförderung und Disziplin. Diese Aktualisierung signalisiert keine Änderung dieser Regeln.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.