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Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren aufgehoben

Die Verordnung, die das Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren festlegte, wurde mit Wirkung zum 30. September 2026 durch die Bundesgesetzblatt II Nr. 296/2026 aufgehoben. Arbeitgeber und Lehrlinge in diesem Beruf sollten sich auf neue Lohnregeln vorbereiten.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 230/2025 ↗

Was sich geändert hat

Die Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren wurde formell aufgehoben. Zuvor waren monatliche Gehälter von 773,40 € (1. Lehrjahr), 882,20 € (2. Lehrjahr) und 1.403,80 € (3. Lehrjahr) sowie Urlaubszuschüsse und Weihnachtsremunerationen in Höhe je eines monatlichen Lehrlingseinkommens festgesetzt.

Wer ist betroffen

Lehrberechtigte, die Lehrlinge im Beruf Sportadministrator/Sportadministratorin ausbilden, und alle Lehrlinge in diesem Lehrberuf sind betroffen. Die Aufhebung gilt ab 30. September 2026.

Worauf zu achten ist

Achten Sie auf die Nachfolgeverordnung (BGBl. II Nr. 296/2026), um die neuen Lehrlingslohnvorgaben ab 1. Oktober 2026 zu erfahren. Bis dahin gelten die bisherigen Sätze weiter.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.