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Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler- und sonstigen Holzwaren festgesetzt

Das Bundeseinigungsamt hat einen verbindlichen Heimarbeitstarif für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter in der Holzwarenherstellung und -bearbeitung erlassen. Der Tarif setzt einen Stundenlohn von 11,78 € zur Berechnung von Stückentgelten fest und gewährt einen Heimarbeitszuschlag von 10 %, gültig ab 1. Juni 2026.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 250/2026

Was sich geändert hat

Ein neuer verbindlicher Heimarbeitstarif für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter in der Drechslerei und Holzwarenbearbeitung ist in Kraft getreten. Der Tarif legt fest, dass Stückentgelte auf Basis eines Stundenlohns von 11,78 € zu berechnen sind, zusätzlich erhalten die Arbeitnehmenden einen separaten Heimarbeitszuschlag von 10 %.

Wer ist betroffen

Der Tarif gilt für alle Auftraggeber, die Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter für die Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler- und sonstigen Holzwaren beschäftigen, sowie für alle derartigen Arbeitnehmenden in Österreich. Ausgenommen ist Arbeit, die bereits durch einen anderen Heimarbeitsgesamtvertrag oder Heimarbeitstarif geregelt ist.

Worauf zu achten ist

Auftraggeber müssen Stückentgelte auf Grundlage des Stundenlohns von 11,78 € berechnen und den 10%igen Heimarbeitszuschlag gesondert auf Lohnzetteln ausweisen. Der Tarif gilt ab 1. Juni 2026 und ist bundesweit bindend.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.