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Neue Regeln für Standortgenauigkeit bei Notrufen (112)

Österreichs Telekommunikationsbehörde legt Standards fest, wie genau Mobil- und Festnetzanbieter den Anruferstandort an Einsatzzentralen übermitteln müssen. Anbieter müssen eine Zuverlässigkeit von 70 % erreichen; ab 1. Jänner 2028 steigt das Ziel auf 80 %.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 216/2026

Was sich geändert hat

Eine neue Verordnung legt Mindestanforderungen für die Genauigkeit von Standortinformationen fest, die an Notrufabfragestellen übermittelt werden. Bei Festnetzanrufen müssen Anbieter die physische Adresse einschließlich Postleitzahl, Straßenname, Hausnummer und ggf. Stiege und Türnummer angeben. Bei Mobilfunkanrufen muss der Standort horizontal auf 50 Meter genau sein.

Wer ist betroffen

Alle Telekommunikationsanbieter in Österreich (Festnetz, Mobilfunk und internetgestützte Dienste), die Notrufe zur 112 abwickeln. Dies umfasst große Anbieter und kleinere Internettelefonie-Unternehmen, die 112-Zugang anbieten.

Worauf zu achten ist

Anbieter müssen Fälle, in denen die Genauigkeitsstandards nicht erfüllt werden, der RTR-GmbH innerhalb von zwei Werktagen in elektronischer Form melden. Ab 1. Jänner 2028 wird das Ziel von 80 % Zuverlässigkeit verbindlich; Anbieter sollten sich jetzt auf technische Verbesserungen vorbereiten.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.