UWG-Novelle 2026: Verbot rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen und aggressiver Pop-ups im Online-Finanzbereich
BGBl. I Nr. 58/2026 ändert das UWG: Der neue § 7a verbietet rechtsmissbräuchliche Abmahnungen ab 27. September 2026; die neue Anhangs-Ziffer Z 31a, die sofort nach Kundmachung gilt, stuft wiederholte Pop-up-Aufforderungen beim Online-Abschluss von Fernabsatz-Finanzdienstleistungsverträgen als jedenfalls aggressive Geschäftspraktik ein.
Was sich geändert hat
Der neue § 7a (Rechtsmissbräuchliche Abmahnung) tritt am 27. September 2026 in Kraft und verbietet die missbräuchliche Nutzung wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen als unlauteres Geschäftsmittel. Die neue Anhangs-Ziffer Z 31a gilt unmittelbar nach der Kundmachung: Wer einen Verbraucher beim Online-Abschluss eines Fernabsatz-Finanzdienstleistungsvertrags mit Pop-up-Fenstern wiederholt zu einer Auswahl drängt, die dieser bereits getroffen hat, betreibt jedenfalls eine aggressive Geschäftspraktik. § 45 verweist nun zusätzlich auf die Richtlinien 2024/825/EU (Verbraucherstärkung für den ökologischen Wandel) und 2023/2673/EU (Fernabsatz-Finanzdienstleistungen).
Wer ist betroffen
Unternehmen, die wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versenden oder erhalten, sind unmittelbar von § 7a betroffen. Betreiber von Online-Plattformen für Finanzdienstleistungen, die Pop-up-Fenster oder ähnliche Interface-Elemente einsetzen, müssen die neue Z 31a einhalten. Verbraucher, die Finanzdienstleistungsverträge online abschließen, erhalten einen ausdrücklichen gesetzlichen Schutz vor solcher Interface-Manipulation.
Worauf zu achten ist
Z 31a und die neuen Richtlinienverweise gelten ab dem Tag nach der Kundmachung von BGBl. I Nr. 58/2026. § 7a sowie weitere Anhangsänderungen (Z 2a, 4a–4c, 10a, 23d–23j und aktualisierte Z 29) treten am 27. September 2026 in Kraft. Zivilrechtliche Ansprüche betreffend Waren auf Basis der neuen §§ 1, 2 und 7a können in den ersten drei Jahren nach dem 27. September 2026 nur für Waren geltend gemacht werden, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht wurden.