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UWG-Novelle 2026: Verbot rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen und aggressiver Pop-ups im Online-Finanzbereich

BGBl. I Nr. 58/2026 ändert das UWG: Der neue § 7a verbietet rechtsmissbräuchliche Abmahnungen ab 27. September 2026; die neue Anhangs-Ziffer Z 31a, die sofort nach Kundmachung gilt, stuft wiederholte Pop-up-Aufforderungen beim Online-Abschluss von Fernabsatz-Finanzdienstleistungsverträgen als jedenfalls aggressive Geschäftspraktik ein.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 448/1984

Was sich geändert hat

Der neue § 7a (Rechtsmissbräuchliche Abmahnung) tritt am 27. September 2026 in Kraft und verbietet die missbräuchliche Nutzung wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen als unlauteres Geschäftsmittel. Die neue Anhangs-Ziffer Z 31a gilt unmittelbar nach der Kundmachung: Wer einen Verbraucher beim Online-Abschluss eines Fernabsatz-Finanzdienstleistungsvertrags mit Pop-up-Fenstern wiederholt zu einer Auswahl drängt, die dieser bereits getroffen hat, betreibt jedenfalls eine aggressive Geschäftspraktik. § 45 verweist nun zusätzlich auf die Richtlinien 2024/825/EU (Verbraucherstärkung für den ökologischen Wandel) und 2023/2673/EU (Fernabsatz-Finanzdienstleistungen).

Wer ist betroffen

Unternehmen, die wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versenden oder erhalten, sind unmittelbar von § 7a betroffen. Betreiber von Online-Plattformen für Finanzdienstleistungen, die Pop-up-Fenster oder ähnliche Interface-Elemente einsetzen, müssen die neue Z 31a einhalten. Verbraucher, die Finanzdienstleistungsverträge online abschließen, erhalten einen ausdrücklichen gesetzlichen Schutz vor solcher Interface-Manipulation.

Worauf zu achten ist

Z 31a und die neuen Richtlinienverweise gelten ab dem Tag nach der Kundmachung von BGBl. I Nr. 58/2026. § 7a sowie weitere Anhangsänderungen (Z 2a, 4a–4c, 10a, 23d–23j und aktualisierte Z 29) treten am 27. September 2026 in Kraft. Zivilrechtliche Ansprüche betreffend Waren auf Basis der neuen §§ 1, 2 und 7a können in den ersten drei Jahren nach dem 27. September 2026 nur für Waren geltend gemacht werden, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht wurden.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.