Neue einheitliche Ausbildungsverordnung für Universitätsbibliothekspersonal
Österreich hat eine neue Verordnung (UBPAV) erlassen, die einheitliche Ausbildungsanforderungen für Bibliotheks- und Archivassistenten an Universitäten festlegt. Die Verordnung ist am 3. Oktober 2026 in Kraft getreten.
Was sich geändert hat
Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung hat eine neue Verordnung erlassen, die einheitliche Ausbildungsstandards für das Bibliothekspersonal der Universitäten definiert. Sie schafft einheitliche Qualifikationsanforderungen und Ausbildungswege für Bibliotheks- und Archivassistenten an allen österreichischen Universitäten.
Wer ist betroffen
Bibliothekspersonal an Universitäten, insbesondere Bibliotheks- und Archivassistenten, muss die in dieser Verordnung festgelegten Ausbildungsanforderungen erfüllen. Universitäten, die solches Personal einstellen oder ausbilden, müssen sich an die neuen Standards halten.
Wann tritt es in Kraft
Die Verordnung ist am 3. Oktober 2026 in Kraft getreten und ist derzeit gültig.