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Neue einheitliche Ausbildungsverordnung für Universitätsbibliothekspersonal

Österreich hat eine neue Verordnung (UBPAV) erlassen, die einheitliche Ausbildungsanforderungen für Bibliotheks- und Archivassistenten an Universitäten festlegt. Die Verordnung ist am 3. Oktober 2026 in Kraft getreten.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 291/2026 ↗

Was sich geändert hat

Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung hat eine neue Verordnung erlassen, die einheitliche Ausbildungsstandards für das Bibliothekspersonal der Universitäten definiert. Sie schafft einheitliche Qualifikationsanforderungen und Ausbildungswege für Bibliotheks- und Archivassistenten an allen österreichischen Universitäten.

Wer ist betroffen

Bibliothekspersonal an Universitäten, insbesondere Bibliotheks- und Archivassistenten, muss die in dieser Verordnung festgelegten Ausbildungsanforderungen erfüllen. Universitäten, die solches Personal einstellen oder ausbilden, müssen sich an die neuen Standards halten.

Wann tritt es in Kraft

Die Verordnung ist am 3. Oktober 2026 in Kraft getreten und ist derzeit gültig.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.