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ASGG aktualisiert: Änderung der Besetzungsregel (§ 7 Abs. 2 Z 4) tritt am 1. Jänner 2027 in Kraft
Die konsolidierte Fassung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes (ASGG) wurde am 24. August 2026 aktualisiert. Wesentliche inhaltliche Neuerung ist § 98 Abs. 34: Die durch BGBl. I Nr. 70/2026 eingeführte Änderung des § 7 Abs. 2 Z 4 (Gerichtsbesetzung in Arbeits- und Sozialrechtssachen) tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft.
Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 104/1985 ↗Was sich geändert hat
Der vollständige Abschnitt „Schluss- und Übergangsbestimmungen
Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.