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Austrian HealthCERT eingerichtet – neue Meldepflichten für Einrichtungen des Gesundheitssektors

Mit dem neuen § 8a im Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012) wird das „Austrian HealthCERT

Offizielle Fundstelle
BGBl. I Nr. 111/2012 ↗

Was sich geändert hat

Der neue § 8a GTelG 2012 verankert das „Austrian HealthCERT

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.