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Einkommensteuer-Freibeträge und -Pauschalen für 2027 um 2,27% erhöht

Das österreichische Finanzministerium passt verschiedene Einkommensteuer-Freibeträge, -Pauschalen und -Grenzen des Einkommensteuergesetzes 1988 für das Kalenderjahr 2027 inflationsbedingt um 2,27% an. Grundlage ist zwei Drittel der gemessenen Inflationsrate von 3,4%. Die neuen Euro-Beträge gelten ab 1. Jänner 2027.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 260/2026

Was sich geändert hat

Die österreichische Regierung passt Einkommensteuer-Grenzen und -Pauschalen jährlich an die Inflation an. Für 2027 werden die Beträge um 2,27% erhöht (zwei Drittel der Inflationsrate von 3,4%). Dies betrifft über 30 Schwellwerte für die Berechnung der Steuerschuld, Pauschalen für Kinder, ältere Angehörige, behinderte Personen und Sonderausgaben. Alle Beträge werden auf volle Euro aufgerundet.

Wer ist betroffen

Alle Arbeitnehmer, Selbstständigen und sonstigen Einkommensbeziehenden in Österreich, die eine Steuererklärung abgeben oder bei denen der Arbeitgeber die Lohnsteuer berechnet. Alle, die Pauschalen oder Freibeträge in Anspruch nehmen – wie Kinderfreibeträge, Behindertenpauschalen oder Sonderausgabenpauschalen – sehen neue Schwellwerte bei ihrer Steuerfestsetzung 2027.

Worauf zu achten ist

Die Verordnung enthält eine detaillierte Tabelle mit über 30 angepassten Euro-Beträgen für Einkommensgrenzen (€13.846), verschiedene Pauschalen (€39 bis €107.236) und Sonderfreibeträge. Steuersoftware und Lohnverarbeitungssysteme müssen bis 1. Jänner 2027 aktualisiert werden. Die Verordnung entfällt automatisch, sobald diese Änderungen im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.