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Neue Verordnung zur Finanzierung von Inspektionskosten durch Abschlussprüfer

Österreich hat eine neue Verordnung erlassen, die regelt, wie Abschlussprüfer (Wirtschaftstreuhänder) die Kosten für Inspektionen durch die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) finanzieren müssen. Die Verordnung tritt am 15. August 2026 in Kraft.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 244/2026

Was sich geändert hat

Eine neue Verordnung wurde erlassen, um den Finanzierungsmechanismus für Inspektionskosten festzulegen. Diese Verordnung regelt speziell, wie Abschlussprüfer (Wirtschaftstreuhänder) zu den Kosten beitragen müssen, die die APAB bei der Durchführung von Inspektionen und Einzelprüfungsaufträgen von Abschlussprüfern entstehen.

Wer ist betroffen

Diese Regelung betrifft alle Abschlussprüfer (Wirtschaftstreuhänder) in Österreich, die der Aufsicht durch die APAB unterliegen. Jeder Abschlussprüfer, der Abschlussprüfungen oder damit verbundene Prüfungsleistungen durchführt, muss die Kostenfinanzierungsanforderungen dieser Verordnung verstehen und einhalten.

Worauf zu achten ist

Abschlussprüfer sollten die detaillierten Finanzierungsregeln überprüfen, um zu verstehen, welche Inspektionskosten sie möglicherweise tragen müssen, wann Zahlungen fällig sind und wie die Kosten berechnet oder verteilt werden. Die Verordnung ist am 15. August 2026 in Kraft getreten, daher ist Einhaltung ab diesem Zeitpunkt verpflichtend.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.