Neue Verordnung zur Finanzierung von Inspektionskosten durch Abschlussprüfer
Österreich hat eine neue Verordnung erlassen, die regelt, wie Abschlussprüfer (Wirtschaftstreuhänder) die Kosten für Inspektionen durch die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) finanzieren müssen. Die Verordnung tritt am 15. August 2026 in Kraft.
Was sich geändert hat
Eine neue Verordnung wurde erlassen, um den Finanzierungsmechanismus für Inspektionskosten festzulegen. Diese Verordnung regelt speziell, wie Abschlussprüfer (Wirtschaftstreuhänder) zu den Kosten beitragen müssen, die die APAB bei der Durchführung von Inspektionen und Einzelprüfungsaufträgen von Abschlussprüfern entstehen.
Wer ist betroffen
Diese Regelung betrifft alle Abschlussprüfer (Wirtschaftstreuhänder) in Österreich, die der Aufsicht durch die APAB unterliegen. Jeder Abschlussprüfer, der Abschlussprüfungen oder damit verbundene Prüfungsleistungen durchführt, muss die Kostenfinanzierungsanforderungen dieser Verordnung verstehen und einhalten.
Worauf zu achten ist
Abschlussprüfer sollten die detaillierten Finanzierungsregeln überprüfen, um zu verstehen, welche Inspektionskosten sie möglicherweise tragen müssen, wann Zahlungen fällig sind und wie die Kosten berechnet oder verteilt werden. Die Verordnung ist am 15. August 2026 in Kraft getreten, daher ist Einhaltung ab diesem Zeitpunkt verpflichtend.