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Neuer Normalkostentarif für österreichische Rechtsanwälte
Die Bundesministerin für Justiz hat eine neue Verordnung über den Normalkostentarif erlassen, die am 1. August 2026 in Kraft tritt. Diese Verordnung legt Pauschalgebührenbeträge für Rechtsanwälte fest.
Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 226/2026 ↗Was sich geändert hat
Es tritt eine neue Verordnung über den Normalkostentarif in Kraft. Die Verordnung enthält 18 Anlagen (I.–XVIII.), die die konkreten Gebührenbeträge und Kategorien anwaltlicher Tätigkeiten festlegen.
Wer ist betroffen
Diese Verordnung gilt für Rechtsanwälte in Österreich, die Rechtsdienstleistungen nach den Regeln des Normalkostentarifs erbringen.
Wann es in Kraft tritt
Die Verordnung wurde am 1. August 2026 im Bundesgesetzblatt II Nr. 226/2026 veröffentlicht und ist nun gültig.
Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.