ImportantBund·StrafrechtStaatsvertrag
Europäisches Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung ab 13. Oktober 2026 aufgehoben
Österreichs Beteiligung am Europäischen Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung (BGBl. Nr. 250/1980, in Kraft seit 1. Juli 1980) endet mit 13. Oktober 2026; der Status wurde auf „aufgehoben
Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 250/1980 ↗Was sich geändert hat
Das österreichische Umsetzungsdokument zum Übereinkommen erhält den Status „aufgehoben
Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.