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ImportantBund·StrafrechtStaatsvertrag

Europäisches Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung ab 13. Oktober 2026 aufgehoben

Österreichs Beteiligung am Europäischen Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung (BGBl. Nr. 250/1980, in Kraft seit 1. Juli 1980) endet mit 13. Oktober 2026; der Status wurde auf „aufgehoben

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 250/1980 ↗

Was sich geändert hat

Das österreichische Umsetzungsdokument zum Übereinkommen erhält den Status „aufgehoben

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.