Legal Changes🇦🇹
← Zurück zur Übersicht
InfoBund·Staatsvertrag

Österreich tritt dem Madrider Protokoll für internationale Markenregistrierung bei

Österreich hat das Madrider Protokoll angenommen und ermöglicht österreichischen Markeninhabern, internationalen Markenschutz durch ein einziges Anmeldeverfahren zu erhalten. Dieses Abkommen vereinfacht die grenzüberschreitende Markenregistrierung für Unternehmen und Privatpersonen.

Offizielle Fundstelle
BGBl. III Nr. 32/1999

Was sich geändert hat

Österreich ist dem Madrider Protokoll zum Abkommen über die internationale Registrierung von Marken beigetreten. Dieses Protokoll ermöglicht es Markeninhabern, eine internationale Anmeldung beim österreichischen Patentamt einzureichen, das diese dann an das Internationale Büro der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) weiterleitet, um sie in mehreren Ländern gleichzeitig registrieren zu lassen.

Wer ist betroffen

Österreichische Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen, die Marken besitzen oder diese international registrieren möchten, sind betroffen. Dies umfasst kleine Unternehmen, Start-ups und etablierte Unternehmen, die ihre Markenamen und Logos auf ausländischen Märkten schützen möchten.

Worauf zu achten ist

Markeninhaber können nun eine einzige internationale Anmeldung verwenden, anstatt sie separat in jedem Land einzureichen. Das österreichische Patentamt kümmert sich um das internationale Anmeldeverfahren, und der Schutz kann auf zahlreiche Länder ausgedehnt werden, die Vertragsparteien des Madrider Protokolls sind. Dies führt typischerweise zu niedrigeren Kosten und schnellerer Bearbeitung im Vergleich zu einzelnen nationalen Anmeldungen.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.