Unfallversicherungs-Zusatzversicherung für Rettungs- und Einsatzorganisationen erweitert
Österreich hat die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung auf Mitglieder von 27 Rettungs-, Feuerwehr- und Such- und Rettungshundeorganisationen in mehreren Bundesländern ausgeweitet. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt am 16. Juli 2026 in Kraft.
Was sich geändert hat
Die Verordnung erweitert den Kreis der Personen, die in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung einbezogen sind. Neu aufgenommen werden Mitglieder von Bergrettungsdiensten, Freiwilligen Feuerwehren, Rotes Kreuz, Wasserrettung, Lawinenwarnkommissionen in bestimmten Gemeinden, Rettungsflugwacht, Such- und Rettungshundestaffeln und weitere Hilfsorganisationen.
Wer ist betroffen
Freiwillige und Mitglieder von 27 benannten Organisationen und Lawinenwarnkommissionen in spezifischen Gemeinden der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien sind nun versichert.
Worauf zu achten ist
Diese Verordnung ersetzt alle bisherigen Zusatzversicherungs-Verordnungen seit 1980. Betroffene Organisationen sollten überprüfen, dass ihre Mitglieder aufgelistet sind, und sich über den Umfang der nun verfügbaren Zusatzversicherung informieren.