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Unfallversicherungs-Zusatzversicherung für Rettungs- und Einsatzorganisationen erweitert

Österreich hat die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung auf Mitglieder von 27 Rettungs-, Feuerwehr- und Such- und Rettungshundeorganisationen in mehreren Bundesländern ausgeweitet. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt am 16. Juli 2026 in Kraft.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 213/2026

Was sich geändert hat

Die Verordnung erweitert den Kreis der Personen, die in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung einbezogen sind. Neu aufgenommen werden Mitglieder von Bergrettungsdiensten, Freiwilligen Feuerwehren, Rotes Kreuz, Wasserrettung, Lawinenwarnkommissionen in bestimmten Gemeinden, Rettungsflugwacht, Such- und Rettungshundestaffeln und weitere Hilfsorganisationen.

Wer ist betroffen

Freiwillige und Mitglieder von 27 benannten Organisationen und Lawinenwarnkommissionen in spezifischen Gemeinden der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien sind nun versichert.

Worauf zu achten ist

Diese Verordnung ersetzt alle bisherigen Zusatzversicherungs-Verordnungen seit 1980. Betroffene Organisationen sollten überprüfen, dass ihre Mitglieder aufgelistet sind, und sich über den Umfang der nun verfügbaren Zusatzversicherung informieren.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.