UN-Sicherheitsübereinkommen: Zwei neue Geltungsbereich-Kundmachungen aus 2026 eingetragen
Der österreichische Eintrag zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal wurde um zwei neue Geltungsbereich-Kundmachungen (BGBl. III Nr. 127/2026 und 128/2026) ergänzt, die den Beitritt weiterer Staaten anzeigen. Das Übereinkommen ist für Österreich seit 6. Oktober 2000 in Kraft.
Was sich geändert hat
Im Änderungshinweis wurden zwei neue Kundmachungen über den Geltungsbereich eingetragen: BGBl. III Nr. 127/2026 (K – Geltungsbereich) und Nr. 128/2026 (K – Geltungsbereich F, d. h. Fakultativprotokoll). Damit wird angezeigt, dass weitere Staaten dem Übereinkommen bzw. seinem Fakultativprotokoll beigetreten sind. Die Quell-URL wurde zudem auf ogd.ris.bka.gv.at aktualisiert.
Wer ist betroffen
Fachleute des Völkerrechts, NGOs, UN-nahe Organisationen und alle, die bei Einsätzen mit Personal der Vereinten Nationen tätig sind und wissen müssen, welche Staaten an das Übereinkommen gebunden sind.
Worauf zu achten ist
Der vollständige Vertragstext wurde aus dem konsolidierten Datensatz entfernt; er ist weiterhin über das Bundesgesetzblatt zugänglich. Österreichs Verpflichtungen aus dem Übereinkommen bleiben unverändert.