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Zusätzliche Bundesmittel für den Ausgleichstaxfonds zur beruflichen Inklusion ab 2026 gesetzlich verankert

Mit BGBl. I Nr. 85/2026 wurde § 10 BEinstG um einen neuen Abs. 1d ergänzt, der dem Ausgleichstaxfonds zur Sicherstellung seiner Liquidität zusätzliche allgemeine Budgetmittel zuweist: 65 Mio. € (2026), 45,1 Mio. € (2027), 24,4 Mio. € (2028) und ab 2029 jährlich 14,8 Mio. €.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 22/1970 ↗

Was sich geändert hat

In § 10 BEinstG wurde ein neuer Absatz 1d eingefügt. Darin verpflichtet sich der Bund, dem Ausgleichstaxfonds – zusätzlich zum bestehenden, jährlich valorisierten Grundbetrag von 90 Mio. € – weitere Mittel aus dem allgemeinen Budget zuzuweisen: 65 Mio. € (2026), 45,1 Mio. € (2027), 24,4 Mio. € (2028) und ab 2029 jährlich 14,8 Mio. €.

Wer ist betroffen

Menschen mit Behinderungen profitieren unmittelbar, da die Maßnahmen zur beruflichen Inklusion gesichert bleiben. Auch Integrative Betriebe, Arbeitgeber und Ausbildungseinrichtungen, die Zuschüsse oder Darlehen aus dem Fonds erhalten, sind betroffen.

Worauf zu achten ist

Die Änderung betrifft ausschließlich die staatliche Finanzierung des Fonds. Arbeitgeberpflichten (Beschäftigungsquote, Ausgleichstaxe) sowie Arbeitnehmerrechte bleiben unverändert. Der Beirat des Fonds bleibt für die Überwachung der Mittelverwendung zuständig, einschließlich Einzelförderungen über 150.000 €.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.