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Heimarbeitstarif für Knopfwaren aufgehoben, gültig bis 31. Mai 2026

Eine Tarifverordnung für Heimarbeiter in der Knopfwarenindustrie mit Lohn von 12,65 € pro Stunde plus 10 % Heimarbeitszuschlag, gültig ab 1. Mai 2025, wird durch BGBl. II Nr. 256/2026 mit 31. Mai 2026 materiell aufgehoben.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 152/2025

Was sich geändert hat

Die vom Bundeseinigungsamt erlassene Tarifverordnung für Heimarbeiter in Knopfwaren und deren Adjustierung (ausgenommen Zwirnknöpfe) mit Wirksamkeitsbeginn 1. Mai 2025 wird materiell aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit 31. Mai 2026 in Kraft (BGBl. II Nr. 256/2026).

Wer ist betroffen

Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen in Österreich, die Knopfwaren und deren Adjustierung (ausgenommen Zwirnknöpfe) herstellen, sowie deren Auftraggeber, die bisher an den Stundenlohn von 12,65 € und den gesonderten Heimarbeitszuschlag von 10 % gebunden waren.

Gültigkeitsdauer

Die Verordnung bleibt bis 31. Mai 2026 gültig. Danach fällt diese Tarifbestimmung weg. Betroffene sollten sich über Nachfolgeregelungen oder applicable Lohntarife informieren.

Worauf zu achten ist

Auftraggeber und Heimarbeiter sollten sich rechtzeitig über etwaige Nachfolgeregelungen oder anwendbare Tarifbestimmungen nach dem Stichtag 31. Mai 2026 erkundigen, da diese Verordnung durch BGBl. II Nr. 256/2026 ersetzt wird.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.