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Einzelhandelsspannen bei Treibstoffen um 3,5 Cent pro Liter ab 1. Oktober 2026 begrenzt

Die österreichische Bundesregierung verpflichtet Treibstoffhändler (Tankstellen, Vertrieb, Hersteller), die Gewinnspannen auf Diesel und Euro-Super E10 Benzin ab 1. Oktober 2026 um festgelegte 3,5 Eurocent pro Liter zu senken. Die Maßnahme endet am 31. Oktober 2026.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 288/2026 ↗

Was sich geändert hat

Treibstoffhändler müssen die Nettoverkaufspreise für Diesel B7 und Euro-Super E10 Benzin ab 1. Oktober 2026, 12:00 Uhr, um 3,5 Eurocent pro Liter senken. Preiserhöhungen danach dürfen nur im Ausmaß der Produktnotierungen (internationale Referenzpreise wie Argus Media oder S&P Global Platts) erfolgen, gemessen vom Basiswert vom 31. März 2026. Sinken die Großhandelspreise, müssen die Händler die Reduktion unverzüglich weitergeben.

Wer ist betroffen

Verpflichtet sind Treibstoffhersteller, Inhaber von Steuerlägern, vertikal integrierte Tankstellenketten (um Weitergabe am Endkunden sicherzustellen) und größere unabhängige Tankstellen (mehr als 30 Stationen). Autobahntankstellen sind ausgenommen. Kleine unabhängige Betreiber fallen unter die Verordnung, sofern sie von einem margenbegrenzten Lieferanten beziehen.

Worauf zu achten ist

Vertikal integrierte Hersteller und Steuerlagerbetreiber müssen täglich bis 10:00 Uhr ihre Nettoverkaufspreise der E-Control melden. Die E-Control überwacht die Einhaltung und kann Tankstellen auffordern, Preissenkungen an Endkunden weiterzugeben, falls Verstöße wiederholt auftreten. Händler dürfen nicht unter Kosten plus angemessener Gewinn verkauft werden; Belege müssen der E-Control vorgelegt werden, falls dies eintritt. Die gesamte Verordnung endet am 31. Oktober 2026.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.