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Zusatzversicherung für Salzburger Freiwillige Feuerwehren aufgehoben

Eine Verordnung von 1980, die Salzburger Freiwillige Feuerwehren in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung einbezog, wird zum 15. Juli 2026 aufgehoben. Die Änderung betrifft die Versicherungsregelung für diese Einsatzkräfte.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 297/1980

Was sich geändert hat

Die Verordnung von 1980, durch die Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren in Salzburg in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung gemäß Allgemeines Sozialversicherungsgesetz aufgenommen wurden, wird durch die Verordnung BGBl. II Nr. 213/2026 mit Wirkung vom 15. Juli 2026 aufgehoben.

Wer ist betroffen

Dies betrifft die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Salzburg, die unter diese Regelung von 1980 fielen. Die Aufhebung ändert ihre Versicherungsregelung, bedeutet aber nicht notwendigerweise, dass sie vollständig aus der Unfallversicherung ausscheiden – andere Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes können weiterhin Anwendung finden.

Worauf zu achten ist

Freiwillige Feuerwehrleute in Salzburg sollten ihren aktuellen Unfallversicherungsstatus bei ihrer Versicherung oder dem Land Salzburg klären, da der in dieser Verordnung von 1980 geregelte Versicherungsweg nicht mehr in Kraft ist.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.