Zusatzversicherung für Salzburger Freiwillige Feuerwehren aufgehoben
Eine Verordnung von 1980, die Salzburger Freiwillige Feuerwehren in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung einbezog, wird zum 15. Juli 2026 aufgehoben. Die Änderung betrifft die Versicherungsregelung für diese Einsatzkräfte.
Was sich geändert hat
Die Verordnung von 1980, durch die Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren in Salzburg in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung gemäß Allgemeines Sozialversicherungsgesetz aufgenommen wurden, wird durch die Verordnung BGBl. II Nr. 213/2026 mit Wirkung vom 15. Juli 2026 aufgehoben.
Wer ist betroffen
Dies betrifft die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Salzburg, die unter diese Regelung von 1980 fielen. Die Aufhebung ändert ihre Versicherungsregelung, bedeutet aber nicht notwendigerweise, dass sie vollständig aus der Unfallversicherung ausscheiden – andere Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes können weiterhin Anwendung finden.
Worauf zu achten ist
Freiwillige Feuerwehrleute in Salzburg sollten ihren aktuellen Unfallversicherungsstatus bei ihrer Versicherung oder dem Land Salzburg klären, da der in dieser Verordnung von 1980 geregelte Versicherungsweg nicht mehr in Kraft ist.