Aufgehobene Betriebsberater-Befähigungsverordnung 1978: Prüfungsregeln und Metadaten ergänzt
Im digitalen Textnachweis dieser seit dem 5. Februar 1998 aufgehobenen Verordnung wurden bisher fehlende Prüfungsvorschriften nachgetragen und Metadaten aktualisiert. Die Änderungen dokumentieren, welche Anforderungen während der Geltungszeit der Verordnung galten.
Was sich geändert hat
In § 2 wurden zwei inhaltliche Ergänzungen vorgenommen: Für die schriftliche Prüfung wird nun klargestellt, dass dem Prüfling vier Aufgaben vorzulegen sind, von denen zwei auszuwählen sind; die erwartete Bearbeitungszeit beträgt sechs Stunden, die Prüfung endet spätestens nach sieben Stunden. Der neu aufgenommene § 2 Abs. 3 regelt, dass sich die mündliche Prüfung auf betriebswirtschaftliche, beruflich-fachliche und rechtliche Kenntnisse erstreckt und mindestens 30 Minuten, höchstens eine Stunde dauern darf. In § 4 wurden die Verbindungswörter 'oder' zwischen den vier Zulassungsalternativen eingefügt. Außerdem wurden Metadaten aktualisiert: Datum der letzten Änderung, Quell-URL, Sachgebietsklassifikation ('50/01 Gewerbeordnung') und ein erweiterter Kurztitel.
Wer ist betroffen
Personen, die eine auf Grundlage dieser Verordnung erworbene Qualifikation (vor dem Aufhebungsdatum 5. Februar 1998) dokumentieren oder nachweisen müssen. Aktuelle Pflichten entstehen daraus nicht.
Worauf zu achten ist
Die Verordnung wurde mit BGBl. II Nr. 34/1998 aufgehoben und ist seit dem 5. Februar 1998 nicht mehr in Kraft. Die Ergänzungen sind rein historischer Natur und beeinflussen keine geltenden Zulassungsanforderungen für Betriebsberater.