Verfassungsgerichtshof hebt Gmundner Verordnung zur Bienenseuchenbekämpfung vom März 2023 auf
Österreichs Verfassungsgerichtshof hat eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 30. März 2023 zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (eine schwerwiegende Bienenerkrankung) für gesetzwidrig erklärt. Der Ausspruch erfolgte am 16. Juni 2026 und wird hiermit kundgemacht.
Was sich geändert hat
Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 30. März 2023 im Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Gmunden Nr. 1/2023 zur Bekämpfung der Bösartigen Faulbrut (Amerikanische Faulbrut) der Bienen wurde durch Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 16. Juni 2026 für gesetzwidrig erklärt. Die Verordnung ist damit aufgehoben.
Wer ist betroffen
Imkerinnen und Imker sowie alle anderen, die dieser Gmundner Verordnung unterlagen, sind von der Aufhebung betroffen. Auch die Bezirkshauptmannschaft Gmunden muss ihre Durchsetzung einstellen.
Worauf zu achten ist
Alle Personen, die bisher nach dieser Verordnung handeln mussten, können sich darauf berufen, dass sie ungültig war. Wer Strafen oder Anordnungen nach dieser Verordnung erhalten hat, sollte prüfen, ob eine Anfechtung möglich ist. Erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden, ob es Ersatzregelungen zur Bienenseuchenbekämpfung gibt.