Neue Tierpflege-Ausbildungsordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und ersetzt die Regelung von 1997
Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat eine neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Tierpflege erlassen, die die Verordnung aus dem Jahr 1997 ablöst. Die meisten Bestimmungen gelten ab 1. Juli 2026, die Prüfungsbestimmungen (§§ 4–12) ab 1. Juli 2027.
Was sich geändert hat
Die neue Tierpflege-Ausbildungsordnung (BGBl. II Nr. 204/2026) ersetzt die Tierpfleger-Ausbildungsordnung von 1997 (BGBl. II Nr. 64/1997 in der Fassung BGBl. II Nr. 177/2005). Die dreijährige Lehrzeit bleibt bestehen, das Berufsbild wird jedoch auf ein kompetenzbasiertes Curriculum umgestellt, das Tierpflege, Fütterung, Tierunterkünfte, Tiergesundheit, Zucht, Tiertransport, Mitwirken bei tierärztlichen Tätigkeiten sowie Labortierhaltung umfasst. Neu aufgenommen wurden auch digitale Kompetenzen und Tierethik.
Wer ist betroffen
Neue Lehrlinge im Lehrberuf Tierpflege, die ab 1. Juli 2026 eine Lehrzeit beginnen, sowie Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen, die diesen Lehrberuf ausbilden.
Worauf zu achten ist
Lehrlinge, die bereits nach der alten Verordnung ausgebildet werden, setzen ihre Ausbildung bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit nach den alten Regeln fort; bereits absolvierte Lehrzeit wird bei einem Wechsel vollständig angerechnet. Lehrlinge, deren vereinbarte Lehrzeit vor dem 1. Juli 2027 endet, können bis zu einem Jahr nach deren Ablauf noch zur Lehrabschlussprüfung nach der alten Verordnung antreten.