Klarstellung der Qualifikationen für das Gärtnergewerbe und Metadaten-Updates
Diese Verordnung definiert die erforderlichen Qualifikationen (Zertifikate, Abschlüsse und Berufserfahrung) für die Betreibung eines gebundenen Gärtnerei-Gewerbes in Österreich. Die Verordnung wurde 1993 aufgehoben, aber die Metadaten wurden korrigiert, um ihren aktuellen Status widerzuspiegeln und die Verordnung ordnungsgemäß unter Gewerberecht zu katalogisieren.
Was sich geändert hat
Die Metadaten der Verordnung wurden aktualisiert, um das Änderungsdatum und die Quellen-URL zu korrigieren, und die Schlüsselwörter wurden zur besseren Auffindbarkeit neu organisiert. Darüber hinaus wurden die in § 1 aufgelisteten Qualifikationswege durch verbesserte Formatierung und Interpunktion verdeutlicht, um die vier alternativen Wege (Meisterprüfung, Universitätsabschluss plus Berufserfahrung, Landwirtschaftliche Fachschule plus Berufserfahrung oder Lehrabschlussprüfung plus Berufserfahrung) besser lesbar zu machen.
Wer ist betroffen
Jede Person in Österreich, die ein gebundenes Gewerbe der Gärtner betreiben möchte, muss einen der vier in dieser Verordnung aufgelisteten Qualifikationswege nachweisen. Dies gilt für Gärtner, Gartenbauer und Landschaftsgestalter.
Wann und warum
Diese Verordnung trat am 1. Mai 1978 in Kraft, wurde aber am 14. Juli 1993 durch BGBl. Nr. 467/1993 aufgehoben. Die Aktualisierungen von Metadaten und Formatierung spiegeln Korrektionen wider, die am 9. Juni 2026 vorgenommen wurden, um genaue Verwaltungsunterlagen sicherzustellen.