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Klarstellung der Qualifikationen für das Gärtnergewerbe und Metadaten-Updates

Diese Verordnung definiert die erforderlichen Qualifikationen (Zertifikate, Abschlüsse und Berufserfahrung) für die Betreibung eines gebundenen Gärtnerei-Gewerbes in Österreich. Die Verordnung wurde 1993 aufgehoben, aber die Metadaten wurden korrigiert, um ihren aktuellen Status widerzuspiegeln und die Verordnung ordnungsgemäß unter Gewerberecht zu katalogisieren.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 177/1978

Was sich geändert hat

Die Metadaten der Verordnung wurden aktualisiert, um das Änderungsdatum und die Quellen-URL zu korrigieren, und die Schlüsselwörter wurden zur besseren Auffindbarkeit neu organisiert. Darüber hinaus wurden die in § 1 aufgelisteten Qualifikationswege durch verbesserte Formatierung und Interpunktion verdeutlicht, um die vier alternativen Wege (Meisterprüfung, Universitätsabschluss plus Berufserfahrung, Landwirtschaftliche Fachschule plus Berufserfahrung oder Lehrabschlussprüfung plus Berufserfahrung) besser lesbar zu machen.

Wer ist betroffen

Jede Person in Österreich, die ein gebundenes Gewerbe der Gärtner betreiben möchte, muss einen der vier in dieser Verordnung aufgelisteten Qualifikationswege nachweisen. Dies gilt für Gärtner, Gartenbauer und Landschaftsgestalter.

Wann und warum

Diese Verordnung trat am 1. Mai 1978 in Kraft, wurde aber am 14. Juli 1993 durch BGBl. Nr. 467/1993 aufgehoben. Die Aktualisierungen von Metadaten und Formatierung spiegeln Korrektionen wider, die am 9. Juni 2026 vorgenommen wurden, um genaue Verwaltungsunterlagen sicherzustellen.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.