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Bundesgesetz über die Gebühren des Patentamtes

Das Patentamtsgebührengesetz regelt die offiziellen Gebühren und Entgelte, die an das Österreichische Patentamt für Patent-, Marken-, Design- und andere Leistungen zu zahlen sind. Es ist die grundlegende Rechtsgrundlage für die Gebührenordnung des Patentamtes.

Offizielle Fundstelle
BGBl. I Nr. 149/2004 ↗

Was sich geändert hat

Kein konkreter Änderungstext liegt vor. Dieser Eintrag bezieht sich auf die Grundgesetzgebung (BGBl 149/2004), die die Gebührenordnung und Zahlungspflichten des Patentamtes für Patente, Marken, Designs und verwandte Leistungen festlegt.

Wer ist betroffen

Patent- und Markenanmelder, Designer, Erfinder, Patentanwälte und Unternehmen, die Patente, Marken, Designs oder andere gewerbliche Schutzrechte in Österreich anmelden möchten, unterliegen den in diesem Gesetz festgelegten Gebühren.

Worauf zu achten ist

Vor jeder Anmeldung oder Dienstleistung beim Patentamt sollte die geltende Gebührenordnung konsultiert werden. Die Gebühren richten sich nach der Art des Schutzrechts, eventuellen Beschleunigungswünschen und erforderlichen Erneuerungs- oder Erhaltungszahlungen.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.