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Neue Kundmachung zum Protokoll des ILO-Zwangsarbeitsübereinkommens veröffentlicht (BGBl. III Nr. 129/2026)

Die österreichische Fassung des ILO-Übereinkommens Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit wurde aktualisiert: Im Änderungsnachweis wurde die neue Kundmachung BGBl. III Nr. 129/2026 aufgenommen, die den Beitritt eines weiteren Staates zum Protokoll von 2014 (P1) bekanntgibt. Die Aktualisierung trägt das Datum 14. Oktober 2026.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 86/1961 ↗

Was sich geändert hat

Der Änderungsnachweis des Übereinkommens wurde um die Kundmachung BGBl. III Nr. 129/2026 (K – Geltungsbereich P1) ergänzt. Diese gibt bekannt, dass ein weiterer Staat das 2014er Protokoll zum ILO-Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit ratifiziert hat. Gleichzeitig wurde die konsolidierte URL auf die OGD-Adresse (ogd.ris.bka.gv.at) umgestellt.

Wer ist betroffen

Die Änderung ist vor allem für Rechtspraktiker, Behörden und Forschende relevant, die den internationalen Ratifikationsstand verfolgen. Österreichs eigene Verpflichtungen aus dem Übereinkommen und seinem Protokoll bleiben unverändert.

Worauf zu achten ist

Wer den Kreis der Vertragsparteien des Protokolls beobachtet, sollte den vollständigen Text der Kundmachung BGBl. III Nr. 129/2026 einsehen, um den neu beigetretenen Staat und das genaue Inkrafttretensdatum zu ermitteln.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.