Wiederherstellung von Bestimmungen zu medizinisch-diagnostischen Untersuchungen und Laboratoriumssicherheit
Österreich stellt Schlüsselbestimmungen einer Verordnung von 1948 wieder her, die regelt, wer medizinische Untersuchungen durchführen darf und wie mit Krankheitserregern sicher umzugehen ist. Laboratorien müssen strikte Sicherheitsregeln befolgen und Personal muss Sicherheitsüberprüfungen und verpflichtende Gesundheitschecks absolvieren.
Was sich geändert hat
Die Verordnung stellt den vollständigen Text von Bestimmungen wieder her, die formal aufgehoben worden waren. Dies bringt Genehmigungsanforderungen für kommerzielle medizinisch-diagnostische Dienste, Sicherheitsprotokolle in Bakteriologie-Laboratorien, verpflichtende Impfungen für Laborpersonal und Meldepflichten für Erkrankungen zurück. Strafen für Verstöße wurden von österreichischen Schilling auf Euro aktualisiert (€290 oder €29 je nach Vergehen).
Wer ist betroffen
Ärzte, die diagnostische Tests durchführen, Laborleiter und Personal, das mit Krankheitserregern arbeitet, Gesundheitsbehörden (Gesundheitsamt), die Genehmigungen erteilen und Sicherheitsanordnungen treffen, sowie Einrichtungen wie Krankenhäuser und Forschungsanstalten, die mikrobiologische Untersuchungen durchführen.
Wichtigste Anforderungen für Laboratorien
Laborpersonal muss alle Erkrankungen sofort der Leitung melden und bis zur Diagnosestellung isoliert bleiben. Laborleiter müssen die Art der Erkrankung durch ärztliche oder bakteriologische Untersuchung überprüfen und Verdacht auf übertragbare Krankheit dem Gesundheitsamt melden. Personen, die mit gefährlichen Krankheitserregern (Cholera, Pest, Tollwut usw.) arbeiten, müssen sofort isoliert und unter Beobachtung gestellt werden, wenn Infektionsverdacht besteht, und alle Quarantänemaßnahmen müssen eingeleitet werden.
Worauf zu achten ist
Laboratorien, die kommerzielle diagnostische Arbeiten durchführen, benötigen nun ausdrückliche Genehmigung vom Bundesministerium für soziale Verwaltung, überprüft durch den Obersten Sanitätsrat. Personal, das mit Infektionserregern arbeitet, unterliegt obligatorischen Impfungen, die von lokalen Gesundheitsbehörden angeordnet werden. Verstöße können Geldstrafen bis €290 oder Arrest bis zu vier Wochen für schwere Verstöße oder bis €29 bzw. 14 Tage für sonstige Verstöße zur Folge haben.