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Schweiz-Österreich-Vereinbarung zum Grenzflugplatz Altenrhein für Jubiläumsfest ausgesetzt

Österreich und die Schweiz haben sich auf temporäre Ausnahmen von Lärmgrenzen und Flugbetriebsvorschriften am Flugplatz St. Gallen-Altenrhein für die Hundertjahrfeier am 28.–30. August 2026 geeinigt. Die Ausnahmeregelungen gelten nur für diese drei Tage und die gesamte Vereinbarung läuft Ende 2026 aus.

Offizielle Fundstelle
BGBl. III Nr. 87/2026

Was sich geändert hat

Die Ressortvereinbarung zwischen der Schweiz und Österreich zur Regelung von Lärmgrenzen und Flugbetrieb am Grenzflugplatz St. Gallen-Altenrhein wurde vorübergehend geändert. Für das Jubiläumsfest (28.–30. August 2026) haben die Länder Ausnahmen bei Tages-Lärmbegrenzungen, die Genehmigung für Flüge schweizerischer Militärflugzeuge und die Bewilligung von Kunstflügen im österreichischen Luftraum vereinbart.

Wer ist betroffen

Bewohner in der Nähe des Flugplatzes Altenrhein, österreichische Luftfahrtbehörden und Betreiber von Luftfahrzeugen am Jubiläumsfest sind betroffen. Die Vereinbarung regelt vor allem die Koordination zwischen den Schweizer und österreichischen Behörden zu Fragen des grenzüberschreitenden Flugverkehrs.

Worauf zu achten ist

Die Ausnahmen gelten ausschließlich vom 28.–30. August 2026. Tiefe Überflüge über dicht besiedeltem Gebiet bleiben weiterhin eingeschränkt. Die Lärmbelastung durch Militärflugzeuge wird nicht in der Lärmstatistik erfasst; alle anderen Flugbewegungen des Festes werden jedoch dokumentiert. Die gesamte Vereinbarung läuft zum 31. Dezember 2026 aus.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.