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Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Artikel (qualifiziert und nicht qualifiziert) erlassen

Das Bundeseinigungsamt hat einen verbindlichen Heimarbeitstarif für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter in der Herstellung kunstgewerblicher Artikel festgesetzt. Der Tarif regelt Stundenlöhne von 11,99 € (qualifiziert) und 10,33 € (nicht qualifiziert) sowie einen Heimarbeitszuschlag von 10% und gesetzliche Urlaubsboni, gültig ab 1. Juni 2026.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 255/2026

Was sich geändert hat

Das Bundeseinigungsamt hat gemäß Heimarbeitsgesetz 1960 einen neuen verbindlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel erlassen. Der Tarif gilt bundesweit und legt Mindestvergütungssätze für qualifizierte Arbeiten (z.B. Ikonenmalerei, Hinterglasmalerei, Emailmalerei) und nicht qualifizierte Arbeiten fest.

Wer ist betroffen

Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter, die kunstgewerbliche Artikel im Auftrag herstellen oder bearbeiten, sind davon betroffen, ebenso wie Auftraggeber, die sie beschäftigen. Der Tarif gilt für alle solche Arbeiten im Bundesgebiet, soweit nicht bereits ein anderer Heimarbeitsgesamtvertrag oder Heimarbeitstarif anwendbar ist.

Lohnersätze und Leistungen

Qualifizierte Heimarbeiter erhalten 11,99 € pro Stunde (Stückentgeltberechnung); nicht qualifizierte Arbeiter 10,33 € pro Stunde. Alle Heimarbeiter erhalten zusätzlich einen Heimarbeitszuschlag von 10% auf die berechneten Stückentgelte sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration zu je vier Wochenlöhnen (8%).

Gültigkeitsbeginn

Der Tarif ist seit 1. Juni 2026 gültig und für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese Art von Heimarbeit in Anspruch nehmen, verbindlich.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.