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Zahnärztegesetz aktualisiert: erste Kopie der Dokumentation kostenlos, Schwellenwert für Heil- und Kostenplan fixiert
Das Zahnärztequalitätssicherungsgesetz 2026 (BGBl. I Nr. 64/2026) ändert das Zahnärztegesetz. Patienten erhalten die erste Kopie ihrer zahnärztlichen Dokumentation künftig kostenlos; der Schwellenwert, ab dem ein schriftlicher Heil- und Kostenplan verpflichtend ist, wird auf 70 % des durchschnittlichen monatlichen Nettolohns festgesetzt.
Offizielle Fundstelle
BGBl. I Nr. 126/2005 ↗Was sich geändert hat
Als „wesentliche Kosten
Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.