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Reizstoffsprühgeräte (Pfeffersprays) für zivile Strafvollzugsbedienstete freigegeben

Das österreichische Justizministerium hat eine Verordnung erlassen, die zivilen Strafvollzugsbediensteten das Führen und die Verwendung von Reizstoffsprühgeräten (Pfeffersprays) als Sicherheitsinstrument gestattet. Diese Verordnung ist am 26. August 2026 in Kraft getreten.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 257/2026

Was sich geändert hat

Eine neue Bundesverordnung ermächtigt zivile Strafvollzugsbedienstete nun ausdrücklich zum Führen von Reizstoffsprühgeräten, umgangssprachlich Pfeffersprays genannt. Dies stellt ein zusätzliches Sicherheitsinstrument zur Wahrung von Ordnung und Sicherheit in Strafanstalten dar.

Wer ist betroffen

Diese Verordnung gilt unmittelbar für zivile Mitarbeiter im österreichischen Strafvollzug. Anstaltsleitung und Betreiber müssen die Einhaltung der neuen Autorisierungsvorschriften sicherstellen.

Worauf zu achten ist

Zivile Strafvollzugsbedienstete, die Reizstoffsprühgeräte führen, müssen alle in der Verordnung vorgesehenen Schulungs-, Zulassungs- und Betriebsanforderungen erfüllen. Anstalten sollten klare Protokolle für den Einsatz dieses Mittels etablieren.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.