Verordnung über Einbeziehung in Zusatzversicherung der Unfallversicherung mit 16. Juli 2026 aufgehoben
Die Verordnung vom 8. August 1982 über die Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung wird mit 16. Juli 2026 aufgehoben. Dies betrifft Selbstständige und Freiwillige, denen durch diese Verordnung ein Versicherungsschutz gewährt wurde.
Was sich geändert hat
Die Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 8. August 1982 über Einbeziehungen in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung wird durch das Bundesgesetzblatt II Nr. 213/2026 aufgehoben und tritt mit 16. Juli 2026 außer Kraft. Diese Verordnung hatte den Versicherungsschutz auf bestimmte Gruppen von Selbstständigen und Mitglieder bestimmter örtlicher Sicherheitskommissionen ausgedehnt.
Wer ist betroffen
Selbstständige und Freiwillige, die unter diese Verordnung fielen, sind betroffen. Dies umfasst auch Mitglieder von örtlichen Lawinenwarnkommissionen in bestimmten Gemeinden. Nach dem Aufhebungsdatum können diese Gruppen nicht mehr unter dieser Verordnung versichert sein, sofern keine andere gesetzliche Grundlage besteht.
Worauf zu achten ist
Wenn Sie als Selbstständiger oder Freiwilliger unter diese Verordnung fallen, erkundigen Sie sich vor dem 16. Juli 2026 bei Ihrem Unfallversicherungsträger nach Ihrer Versicherungssituation nach der Aufhebung. Sie müssen möglicherweise eine alternative Versicherung abschließen oder Ihren Versicherungsschutz nach anderen Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes klären.