Schulbeihilfen und Heimbeihilfen ab 1. September 2026 angehoben
Mit BGBl. II Nr. 305/2026 werden alle wesentlichen Betragsgrenzwerte des Schülerbeihilfengesetzes 1983 ab 1. September 2026 erhöht. Betroffene sind Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien, die Schulbeihilfe, Heimbeihilfe oder Fahrtkostenbeihilfe beziehen oder beantragen möchten.
Was sich geändert hat
Ab 1. September 2026 gelten folgende neue Beträge: Einkommensgrenze 7.005 € (bisher 6.821 €), Schulbeihilfe-Grundbetrag 1.895 € (bisher 1.845 €), Heimbeihilfe 2.315 € (bisher 2.254 €), Fahrtkostenbeihilfe 178 € (bisher 173 €), außerordentliche Unterstützung 139 € (bisher 135 €). Die besondere Schulbeihilfe für berufstätige Schülerinnen und Schüler steigt auf 1.200 €, 561 € bzw. 212 €. Auch zahlreiche Einkommens- und Abzugsbeträge bei der Bedarfsprüfung wurden angepasst.
Wer ist betroffen
Alle Schülerinnen und Schüler an österreichischen mittleren und höheren Schulen sowie deren Erziehungsberechtigte, die Schulbeihilfe, Heimbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe oder außerordentliche Unterstützung erhalten oder beantragen wollen.
Worauf zu achten ist
Die neuen Beträge gelten automatisch ab Beginn des Schuljahres 2026/27 (1. September 2026). Bereits beziehende Schülerinnen und Schüler müssen keinen neuen Antrag stellen. Erstantragstellende sollten die aktualisierten Einkommensgrenzen für die Prüfung der Anspruchsberechtigung verwenden.