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Schulbeihilfen und Heimbeihilfen ab 1. September 2026 angehoben

Mit BGBl. II Nr. 305/2026 werden alle wesentlichen Betragsgrenzwerte des Schülerbeihilfengesetzes 1983 ab 1. September 2026 erhöht. Betroffene sind Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien, die Schulbeihilfe, Heimbeihilfe oder Fahrtkostenbeihilfe beziehen oder beantragen möchten.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 455/1983 ↗

Was sich geändert hat

Ab 1. September 2026 gelten folgende neue Beträge: Einkommensgrenze 7.005 € (bisher 6.821 €), Schulbeihilfe-Grundbetrag 1.895 € (bisher 1.845 €), Heimbeihilfe 2.315 € (bisher 2.254 €), Fahrtkostenbeihilfe 178 € (bisher 173 €), außerordentliche Unterstützung 139 € (bisher 135 €). Die besondere Schulbeihilfe für berufstätige Schülerinnen und Schüler steigt auf 1.200 €, 561 € bzw. 212 €. Auch zahlreiche Einkommens- und Abzugsbeträge bei der Bedarfsprüfung wurden angepasst.

Wer ist betroffen

Alle Schülerinnen und Schüler an österreichischen mittleren und höheren Schulen sowie deren Erziehungsberechtigte, die Schulbeihilfe, Heimbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe oder außerordentliche Unterstützung erhalten oder beantragen wollen.

Worauf zu achten ist

Die neuen Beträge gelten automatisch ab Beginn des Schuljahres 2026/27 (1. September 2026). Bereits beziehende Schülerinnen und Schüler müssen keinen neuen Antrag stellen. Erstantragstellende sollten die aktualisierten Einkommensgrenzen für die Prüfung der Anspruchsberechtigung verwenden.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.