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Fremdengesetz 1997 – Aktualisierung der Referenzinformationen

Dies ist eine Metadaten- und Organisationsaktualisierung des Fremdengesetzes (FrG 1997), Österreichs Haupteinwanderungsgesetz zur Regelung von Einreise, Aufenthalt und Niederlassung von Fremden. Die Änderung aktualisiert die rechtliche Referenzstruktur, ohne die materiellen Rechte oder Pflichten zu verändern.

Offizielle Fundstelle
BGBl. I Nr. 75/1997 ↗

Was sich geändert hat

Die Referenzinformationen zum Fremdengesetz 1997, einschließlich der BGBl-Zitierung (Bundesgesetzblatt) und der URL des konsolidierten Textes, wurden in der zentralen Rechtsdatenbank aktualisiert. Dies ist eine verwaltungstechnische Aktualisierung, um sicherzustellen, dass die aktuelle verbindliche Fassung für die Öffentlichkeit zugänglich ist.

Wer ist betroffen

Jede Person, die in der offiziellen österreichischen Rechtsdatenbank (RIS) nach Einwanderungsvorschriften sucht – darunter Migranten, Arbeitgeber, Rechtsberater und Behördenvertreter – wird nun die aktualisierte konsolidierte Fassung unter der aktuellen URL sehen.

Worauf zu achten ist

Falls Sie dieses Gesetz als Lesezeichen speichern oder zitieren, vergewissern Sie sich, dass Sie die neueste konsolidierte Fassung aus dem RIS-System verwenden. Die materiellen Bestimmungen zu Einreisevisa, Aufenthaltstitelanten und Niederlassung haben sich nicht geändert; nur die Datenbankmetadaten wurden aktualisiert.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.