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Prüfarbeit für Metall- und Stahlschleifer-Lehrabschlussprüfung von fünf auf vier Arbeitsstunden verkürzt

Die Prüfarbeit (praktische Prüfung) für Lehrlinge im Beruf Metall- und Stahlschleifer muss nun in der Regel in vier statt fünf Arbeitsstunden durchgeführt werden können. Dies betrifft Lehrlinge und Prüfungskommissionen in Österreich.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 603/1974

Was sich geändert hat

Die Verordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Metall- und Stahlschleifer wurde geändert. Die für die Prüfarbeit vorgesehene Zeit wurde von fünf Arbeitsstunden auf vier Arbeitsstunden reduziert. Dies ist die Regeldauer, in der die Prüfarbeit normalerweise durchgeführt werden soll.

Wer ist betroffen

Von dieser Änderung sind Lehrlinge im Metall- und Stahlschleifer-Beruf, die ihre Lehrabschlußprüfung ablegen, sowie die Prüfungskommissionen, die diese Prüfungen durchführen, betroffen.

Worauf zu achten ist

Prüfungskommissionen müssen nun sicherstellen, dass die Prüfarbeit in vier Arbeitsstunden durchgeführt werden kann. Lehrlinge sollten sich auf eine verkürzte Prüfarbeit vorbereiten. Zu beachten ist, dass eine separate Bestimmung vorsieht, dass die Prüfung nach fünf Arbeitsstunden beendet sein muss – die vier-Stunden-Regelung legt also eher eine Zielzeit fest.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.