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Verbrechensopfergesetz: Klarstellung von Anwendungsbereich und Anspruchsberechtigung

Das österreichische Verbrechensopfergesetz von 1972 wurde überprüft und präzisiert. Die Änderungen betreffen, wer Anspruch auf staatliche Hilfe hat, wenn er Opfer schwerer Straftaten wird, und welche Voraussetzungen für die Unterstützung gelten.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 288/1972 ↗

Was sich geändert hat

Das Gesetz zur Gewährung von finanzieller und sonstiger Hilfe an Verbrechensopfer wurde aktualisiert, um zu klären, welche Straftaten die Berechtigung auslösen und wie die Opfereigenschaft festgestellt wird. Die Überarbeitungen stellen sicher, dass die Regelungen die aktuelle Praxis widerspiegeln und mehrdeutige oder veraltete Formulierungen entfernen.

Wer ist betroffen

Opfer schwerer Straftaten, die in Österreich begangen wurden, sowie Angehörige von getöteten Opfern können unter diesem Gesetz Anspruch auf staatliche Hilfe haben. Anspruchsberechtigte Opfer sind solche, die durch Gewaltstraftaten, Sexualdelikte und bestimmte andere Verbrechen verletzt wurden.

Worauf zu achten ist

Wenn Sie als Verbrechensopfer finanzielle Entschädigung oder andere Unterstützung anstreben, wenden Sie sich an die örtliche Polizei oder das zuständige Bundesministerium, um Ihre Berechtigung zu klären. Unterlagen über die Straftat und Ihren Schaden oder Verlust sind erforderlich.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.