Verbrechensopfergesetz: Klarstellung von Anwendungsbereich und Anspruchsberechtigung
Das österreichische Verbrechensopfergesetz von 1972 wurde überprüft und präzisiert. Die Änderungen betreffen, wer Anspruch auf staatliche Hilfe hat, wenn er Opfer schwerer Straftaten wird, und welche Voraussetzungen für die Unterstützung gelten.
Was sich geändert hat
Das Gesetz zur Gewährung von finanzieller und sonstiger Hilfe an Verbrechensopfer wurde aktualisiert, um zu klären, welche Straftaten die Berechtigung auslösen und wie die Opfereigenschaft festgestellt wird. Die Überarbeitungen stellen sicher, dass die Regelungen die aktuelle Praxis widerspiegeln und mehrdeutige oder veraltete Formulierungen entfernen.
Wer ist betroffen
Opfer schwerer Straftaten, die in Österreich begangen wurden, sowie Angehörige von getöteten Opfern können unter diesem Gesetz Anspruch auf staatliche Hilfe haben. Anspruchsberechtigte Opfer sind solche, die durch Gewaltstraftaten, Sexualdelikte und bestimmte andere Verbrechen verletzt wurden.
Worauf zu achten ist
Wenn Sie als Verbrechensopfer finanzielle Entschädigung oder andere Unterstützung anstreben, wenden Sie sich an die örtliche Polizei oder das zuständige Bundesministerium, um Ihre Berechtigung zu klären. Unterlagen über die Straftat und Ihren Schaden oder Verlust sind erforderlich.