KID-V-Verordnung über das Kundeninformationsdokument wird per 30. September 2026 aufgehoben
Die FMA-Verordnung KID-V (BGBl. II Nr. 265/2011), die Anforderungen an das Kundeninformationsdokument (KID) für OGAW in Österreich geregelt hat, wird durch BGBl. II Nr. 265/2026 mit Wirkung zum 30. September 2026 aufgehoben. Verwaltungsgesellschaften österreichischer OGAW sind unmittelbar betroffen.
Was sich geändert hat
Die KID-V-Verordnung wird durch BGBl. II Nr. 265/2026 formal aufgehoben. Das Außerkrafttretungsdatum ist der 30. September 2026; ab diesem Zeitpunkt ist die Verordnung nicht mehr anzuwenden. Außerdem wurden im gesamten Text redaktionelle Abkürzungshinweise ('KID-V') eingefügt, die keine inhaltlichen Auswirkungen haben.
Wer ist betroffen
Verwaltungsgesellschaften, die in Österreich zugelassene Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) verwalten, sind primär betroffen. Auch Anleger in solchen Fonds können von Änderungen bei den ihnen ausgehändigten Anlegerinformationen betroffen sein.
Worauf zu achten ist
Ab 30. September 2026 gelten die KID-V-Vorschriften zum synthetischen Risiko- und Ertragsindikator (SRRI), zur Kostendarstellung und zu Performance-Szenarien nicht mehr. Verwaltungsgesellschaften sollten prüfen, welches Regelwerk die KID-V ersetzt.