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KID-V-Verordnung über das Kundeninformationsdokument wird per 30. September 2026 aufgehoben

Die FMA-Verordnung KID-V (BGBl. II Nr. 265/2011), die Anforderungen an das Kundeninformationsdokument (KID) für OGAW in Österreich geregelt hat, wird durch BGBl. II Nr. 265/2026 mit Wirkung zum 30. September 2026 aufgehoben. Verwaltungsgesellschaften österreichischer OGAW sind unmittelbar betroffen.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 265/2011

Was sich geändert hat

Die KID-V-Verordnung wird durch BGBl. II Nr. 265/2026 formal aufgehoben. Das Außerkrafttretungsdatum ist der 30. September 2026; ab diesem Zeitpunkt ist die Verordnung nicht mehr anzuwenden. Außerdem wurden im gesamten Text redaktionelle Abkürzungshinweise ('KID-V') eingefügt, die keine inhaltlichen Auswirkungen haben.

Wer ist betroffen

Verwaltungsgesellschaften, die in Österreich zugelassene Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) verwalten, sind primär betroffen. Auch Anleger in solchen Fonds können von Änderungen bei den ihnen ausgehändigten Anlegerinformationen betroffen sein.

Worauf zu achten ist

Ab 30. September 2026 gelten die KID-V-Vorschriften zum synthetischen Risiko- und Ertragsindikator (SRRI), zur Kostendarstellung und zu Performance-Szenarien nicht mehr. Verwaltungsgesellschaften sollten prüfen, welches Regelwerk die KID-V ersetzt.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.