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Verordnung zur Zusatzversicherung in der Unfallversicherung aufgehoben, gültig ab 16. Juli 2026

Diese Verordnung von 1982, die festlegte, welche Berufsgruppen in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung einzubeziehen sind, wird aufgehoben. Die Aufhebung gilt ab 16. Juli 2026.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 613/1982

Was sich geändert hat

Die Verordnung, die die Pflichtaufnahme in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung für bestimmte Gruppen vorsah – etwa Mitglieder von Lawinenkommissionen und andere aufgezählte Berufe – ist nicht mehr gültig. Sie wurde durch BGBl. II Nr. 213/2026 aufgehoben, gültig ab 15. Juli 2026.

Wer ist betroffen

Arbeitnehmer und Berufsgruppen, die bisher laut dieser Verordnung in die Zusatzversicherung aufgenommen werden mussten, sind betroffen. Die Aufhebung kann ihre Versicherungspflichten und Leistungsansprüche ändern.

Worauf zu achten ist

Wer derzeit unter diese Verordnung fällt, sollte nach dem 16. Juli 2026 seinen Versicherungsstatus überprüfen und sich bei Arbeitgeber oder Sozialversicherung über Änderungen informieren.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.