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Österreich veröffentlicht aktualisierte EU-Liste der nicht kooperativen Länder für Steuerzwecke

Das österreichische Bundesministerium für Justiz hat eine Aktualisierung der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke veröffentlicht, gültig ab 1. März 2026. Die Liste benennt Jurisdiktionen, die internationale Standards für Steuertransparenz und Informationsaustausch nicht erfüllen.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 231/2026

Was sich geändert hat

Die Verordnung veröffentlicht zwei Listen ab 1. März 2026. Die Hauptliste (Anhang II) enthält nun: Antigua und Barbuda, Belize, Britische Jungferninseln, Brunei Darussalam, Eswatini, Grönland, Jordanien, Marokko, Montenegro, Seychellen und Türkei. Eine Nebenliste (Anhang I) bleibt unverändert und umfasst: Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Russische Föderation, Samoa, Trinidad und Tobago, Amerikanische Jungferninseln und Vanuatu.

Wer ist betroffen

Österreichische Unternehmen, Investoren, Finanzinstitute und Steuerbehörden müssen wissen, welche Jurisdiktionen als nicht kooperativ eingestuft sind. Diese Einstufungen können Auswirkungen auf Steuermeldepflichten, Transferpreisgestaltung und Compliance-Anforderungen gemäß österreichisches und EU-Steuerrecht haben.

Wann es in Kraft tritt

Die Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung (4. August 2026) in Kraft. Die Länderliste gilt ab 1. März 2026 und dann jeweils am 1. März der folgenden Jahre, solange keine neue Kundmachung erfolgt.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.