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Schülerbeihilfen und Heimbeihilfen für 2026/27 erhöht

Österreich erhöht die maximalen Beträge für Schülerbeihilfen und Heimbeihilfen ab 1. September 2026 entsprechend dem jährlichen Anpassungsfaktor der Sozialversicherung. Betroffene Schüler und Familien erhalten erhöhte Unterstützung.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 305/2026 ↗

Was sich geändert hat

Alle maximalen Förderbeträge nach dem Schülerbeihilfengesetz werden um etwa 2,7% erhöht, basierend auf den 2026-Anpassungsfaktor der Sozialversicherung. Beispielsweise steigt die maximale Grundbeihilfe von 6.821 Euro auf 7.005 Euro und die Heimbeihilfe von 1.845 Euro auf 1.895 Euro. Insgesamt werden 27 verschiedene Beihilfenschwellen und Beträge in mehreren Kategorien nach oben angepasst.

Wer ist betroffen

Schüler und Lehrlinge, die Schülerbeihilfen oder Heimbeihilfen nach österreichischem Recht erhalten, sowie ihre Familien sind betroffen. Das umfasst Schüler aus Familien mit begrenztem Einkommen, Schüler, die von zu Hause weg leben, und Schüler mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf.

Wann tritt es in Kraft

Die neuen Beträge gelten ab 1. September 2026 für das Schuljahr 2026/27 und darüber hinaus. Betroffene Schüler profitieren automatisch von den erhöhten Förderbeträgen bei der Antragstellung oder Erneuerung ab diesem Datum.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.