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Neue APAB-Fortbildungsverordnung für Abschlussprüfer: 120 Stunden pro 3-Jahres-Zyklus, Meldung bis 31. März

Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) hat mit 3. Juli 2026 eine verbindliche Verordnung über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-FBV) erlassen, die die bisherige APAB-Fortbildungsrichtlinie (BGBl. II Nr. 211/2024) ersetzt.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 165/2026

Was sich geändert hat

Die neue APAB-Fortbildungsverordnung (APAB-FBV) löst die bisherige Richtlinie ab und macht die Fortbildungsanforderungen rechtsverbindlich. Neu ist ein eigenständiges Fachgebiet für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Wer betroffen ist

Betroffen sind Abschlussprüfer sowie öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, zugelassene Revisoren und Prüfer der Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbands, die maßgeblich an Abschlussprüfungen oder Nachhaltigkeitsprüfungen mitwirken.

Stundenausmaß

Innerhalb eines Dreijahreszeitraums sind mindestens 120 Stunden Fortbildung zu absolvieren, davon mindestens 30 Stunden pro Kalenderjahr. Mindestens 60 der 120 Stunden müssen auf Rechnungslegung und Abschlussprüfung entfallen. Wer zusätzlich Nachhaltigkeitsprüfungen durchführt, benötigt weitere 40 Stunden im Dreijahreszeitraum (mindestens 10 Stunden/Jahr) in diesem Fachgebiet.

Meldung und Nachweise

Die Fortbildungsmeldung ist bis 31. März des Folgejahres ausschließlich elektronisch über das APAB-Webformular oder das KSW-Mitgliederportal einzubringen. Für anrechenbare Fortbildungsveranstaltungen müssen ein Fortbildungsprogramm sowie Teilnahmenachweise auf Anfrage vorgelegt werden können.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.