Verordnung über Zusatzversicherung in der Unfallversicherung aufgehoben – Geltung endet 16. Juli 2026
Diese Verordnung von 1986, die bestimmten Gruppen (Mitglieder der Lawinenkommission Großarl, Salzburg, und andere) den Beitritt zur Zusatzversicherung in der Unfallversicherung ermöglichte, wird durch BGBl. II Nr. 213/2026 mit 16. Juli 2026 aufgehoben. Betroffene sollten ihre Versicherungssituation mit ihrem Versicherungsträger klären.
Was sich geändert hat
Die seit Dezember 1986 geltende Verordnung zur Regelung der Zusatzversicherung in der Unfallversicherung wird vollständig aufgehoben. Die rechtliche Grundlage für die in der Verordnung genannten Gruppen, sich in die Zusatzversicherung einzubeziehen, entfällt mit 16. Juli 2026.
Wer ist betroffen
Vor allem Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Marktgemeinde Großarl, Salzburg, und alle anderen Personen oder Personengruppen, die unter diese Verordnung fielen. Betroffene sollten bei ihrem Unfallversicherungsträger nachfragen, welche Alternativen nach der Aufhebung zur Verfügung stehen.
Worauf zu achten ist
Die Aufhebung tritt am 16. Juli 2026 in Kraft. Wer derzeit unter diese Verordnung fällt und eine Zusatzversicherung beibehalten möchte, sollte bereits jetzt nach Alternativen suchen.