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Verordnung über Zusatzversicherung in der Unfallversicherung aufgehoben – Geltung endet 16. Juli 2026

Diese Verordnung von 1986, die bestimmten Gruppen (Mitglieder der Lawinenkommission Großarl, Salzburg, und andere) den Beitritt zur Zusatzversicherung in der Unfallversicherung ermöglichte, wird durch BGBl. II Nr. 213/2026 mit 16. Juli 2026 aufgehoben. Betroffene sollten ihre Versicherungssituation mit ihrem Versicherungsträger klären.

Offizielle Fundstelle
BGBl. Nr. 626/1986

Was sich geändert hat

Die seit Dezember 1986 geltende Verordnung zur Regelung der Zusatzversicherung in der Unfallversicherung wird vollständig aufgehoben. Die rechtliche Grundlage für die in der Verordnung genannten Gruppen, sich in die Zusatzversicherung einzubeziehen, entfällt mit 16. Juli 2026.

Wer ist betroffen

Vor allem Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Marktgemeinde Großarl, Salzburg, und alle anderen Personen oder Personengruppen, die unter diese Verordnung fielen. Betroffene sollten bei ihrem Unfallversicherungsträger nachfragen, welche Alternativen nach der Aufhebung zur Verfügung stehen.

Worauf zu achten ist

Die Aufhebung tritt am 16. Juli 2026 in Kraft. Wer derzeit unter diese Verordnung fällt und eine Zusatzversicherung beibehalten möchte, sollte bereits jetzt nach Alternativen suchen.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.