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Margenbegrenzung bei Diesel- und Benzinverkauf bis 31. Juli 2026 verlängert

Die österreichische Verordnung zur Begrenzung der Gewinnspannen beim Verkauf von Diesel B7 und Euro-Super E10 bleibt nun bis 31. Juli 2026 (statt 30. Juni) gültig. Verkäufer müssen Preissenkungen unverzüglich weitergeben und dürfen Margen nicht über internationale Referenzpreise erhöhen.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 128/2026

Was sich geändert hat

Die Verordnung, die begrenzt, wie viel Gewinn beim Verkauf von Diesel B7 und Euro-Super E10 gemacht werden darf, wurde um einen Monat verlängert. Ursprünglich sollte sie am 30. Juni 2026 auslaufen, bleibt aber nun bis 31. Juli 2026 gültig. Die Änderung (BGBl. II Nr. 158/2026) trat am 30. Juni 2026 in Kraft.

Wer ist betroffen

Hersteller, Betreiber von Steuerlagern, Tankstellenbetreiber und registrierte Empfänger müssen die Regeln einhalten. Große vertikal integrierte Unternehmen (die Produktion und Einzelhandel besitzen) sind direkt verpflichtet. Unabhängige Tankstellen mit mehr als 30 Standorten müssen die Regeln befolgen, wenn sie von betroffenen Lieferanten kaufen. Autobahntankstellen sind ausgenommen.

Worauf zu achten ist

Verkäufer müssen Preissenkungen unverzüglich an den nächsten Abnehmer weitergeben. Preiserhöhungen sind auf Änderungen internationaler Referenzpreise (Argus Media oder S&P Global Platts) begrenzt, basierend auf dem Ausgangswert vom 31. März 2026. Wenn Preise eines Verkäufers über mehr als zwei Wochen stärker steigen als die Referenzpreise, kann die E-Control eine Preissenkung anordnen. Eine Margenbegrenzung kann nur abgelehnt werden, wenn nachgewiesen wird, dass sie zum Verkauf unter Kosten ohne angemessenen Gewinn führt.

Was beachtet werden sollte

Die E-Control überwacht die Einhaltung durch tägliche Meldungen von Herstellern und Depot-Betreibern. Die Behörde kann die Preistransparenzdatenbank nutzen, um tatsächliche Verbraucherpreise zu prüfen. Verkäufer müssen Aufzeichnungen und Belege zur Verfügung haben. Eine laufende Evaluierung mit Experten läuft, um zu prüfen, ob Änderungen nötig sind – etwa bei Versorgungsstörungen oder bei kleinen und mittleren Tankstellen.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.