Legal Changes🇦🇹
← Zurück zur Übersicht
ProfessionalBund·ArbeitBerufe & Gehälter

Neuer Heimarbeitstarif für Korb- und Bastwaren-Herstellung in Österreich

Das Bundeseinigungsamt hat einen verpflichtenden Heimarbeitstarif für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter in der Korb- und Bastwaren-Herstellung oder -Bearbeitung erlassen. Der Tarif sieht Stückentgelte vor, die auf Basis eines Stundenlohns von 11,78 € berechnet werden, zuzüglich eines 10-prozentigen Heimarbeitszuschlags. Die Verordnung ist seit 1. Juni 2026 gültig.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 251/2026

Was sich geändert hat

Das Bundeseinigungsamt hat am 19. August 2026 einen neuen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb- und Bastwaren beschlossen. Stückentgelte müssen künftig auf einen Stundenlohn von 11,78 € kalkuliert werden, dazu kommt ein gesonderter Heimarbeitszuschlag von 10 %.

Wer ist betroffen

Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter (Selbstständige), die Korb- oder Bastwaren herstellen oder bearbeiten, sowie ihre Auftraggeber in ganz Österreich. Der Tarif gilt nur für diesen Wirtschaftszweig, sofern keine anderen Kollektivverträge oder Heimarbeitstarife bereits einschlägig sind.

Wann es wirksam wird

Der Tarif ist seit 1. Juni 2026 in Kraft. Alle neuen und bestehenden Heimarbeitsverhältnisse in diesem Gewerbe müssen ab diesem Datum die neuen Mindestvergütungen einhalten.

Worauf zu achten ist

Auftraggeber müssen Stückentgelte auf Basis von 11,78 €/Stunde kalkulieren und den Heimarbeitszuschlag von 10 % separat ausweisen. Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sollten kontrollieren, dass sowohl der stundenäquivalente Satz als auch der Zuschlag auf ihren Zahlungsbelegen aufscheinen.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.