Heimarbeitstarif für Knopfwaren auf 13,11 €/Stunde plus 10% Zuschlag festgesetzt
Das Bundeseinigungsamt hat einen verbindlichen Heimarbeitstarif für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter bei der Herstellung und Adjustierung von Knopfwaren (ausgenommen Zwirnknöpfe) erlassen. Der Tarif legt Stückentgelte auf Basis eines Stundenlohns von 13,11 € plus 10% Heimarbeitszuschlag fest und gilt ab 1. Juni 2026.
Was sich geändert hat
Das Bundeseinigungsamt hat einen neuen Heimarbeitstarif gemäß Heimarbeitsgesetz 1960 erlassen. Er gilt bundesweit für alle Auftraggeber, die Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter für die Herstellung und Adjustierung von Knopfwaren (ausgenommen Zwirnknöpfe) beschäftigen, und legt verbindliche Entgelte fest.
Wer ist betroffen
Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter, die Knopfwaren herstellen und adjustieren, sowie alle Auftraggeber in Österreich, die sie für diese Arbeiten beschäftigen. Der Tarif gilt nur für Knopfwaren, die nicht bereits durch einen anderen Heimarbeitsgesamtvertrag oder Heimarbeitstarif geregelt sind.
Entgeltstruktur
Stückentgelte müssen auf Basis eines Stundenlohns von 13,11 € berechnet werden. Zusätzlich erhalten Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter einen gesondert auszuweisenden Heimarbeitszuschlag von 10% auf die errechneten Stückentgelte.
Worauf zu achten ist
Der Tarif ist ab 1. Juni 2026 wirksam. Auftraggeber müssen sicherstellen, dass alle Rechnungen und Zahlungen an Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter für Knopfwaren-Arbeiten den Stundenlohn von 13,11 € und den gesondert ausgewiesenen 10%-Zuschlag enthalten. Die Regelungen gelten nicht für Zwirnknöpfe oder Tätigkeiten, die bereits durch andere Heimarbeitstvereinbarungen geregelt sind.