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Heimarbeitstarif für Spielwarenherstellung aufgehoben (ab 31. Mai 2026)

Eine Verordnung des Bundeseinigungsamtes, die Mindestentgelte und Zuschläge für Heimarbeiter in der Spielwarenherstellung festgelegt hat, wird mit 31. Mai 2026 aufgehoben. Betroffene sind Heimarbeiter und ihre Auftraggeber.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 148/2025

Was sich geändert hat

Das Bundeseinigungsamt hatte am 1. Mai 2025 einen Heimarbeitstarif erlassen, der Stückentgelte nach einem Stundenlohn von 11,32 € und einen Heimarbeitszuschlag von 10% vorsah. Diese gesamte Verordnung wird mit Wirkung vom 31. Mai 2026 aufgehoben.

Wer ist betroffen

Heimarbeiter, die in der Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren aller Art tätig sind, und deren Auftraggeber sind unmittelbar betroffen. Der Tarif gilt nach dem 31. Mai 2026 nicht mehr.

Worauf zu achten ist

Arbeiter und Auftraggeber müssen sicherstellen, dass sie sich bis zum 31. Mai 2026 von den tariflich vorgegebenen Sätzen (11,32 € Stundenäquivalent zuzüglich 10% Zuschlag) verabschieden. Alle auf diesem Tarif basierenden Vereinbarungen oder Zahlungen verlieren nach dem 31. Mai 2026 ihre Geltung.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.