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FMA erlässt neue Risikohinweisstandards für Immobilienfonds-Prospekte

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat Mindestinhalte für Risikohinweise in Prospekten von Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien und Immobilienfonds festgelegt. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Offizielle Fundstelle
BGBl. II Nr. 284/2026 ↗

Was sich geändert hat

Die FMA hat eine neue Verordnung (ImmoInvF-RHV) erlassen, die verbindliche Mindestinhalte für Risikohinweise in Prospekten zu Immobilienanlageprodukten festlegt. Dies gewährleistet, dass Anleger standardisierte, umfassende Informationen über Risiken vor einer Anlage erhalten.

Wer ist betroffen

Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien, Immobilienfonds und die Finanzinstitute, die deren Prospekte erstellen und vertreiben, müssen diese neuen Offenlegungsanforderungen erfüllen.

Worauf zu achten ist

Wenn Sie die Anlage in einen Immobilienfonds oder ähnliche Produkte erwägen, müssen Prospekte nun standardisierte Risikohinweise enthalten, die Schlüsselfaktoren wie Ausgabepreis und Verkehrswert abdecken. Lesen Sie diese Offenlegungen vor Ihrer Anlageentscheidung sorgfältig durch.

Diese Erklärung wurde KI-gestützt auf Basis der oben verlinkten amtlichen Quelle erstellt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin bzw. an die zuständige Behörde.